Das Präsidium des Fußballverbandes Rheinland e.V. informiert

Das Präsidium des Fußballverbandes Rheinland e.V. informiert

Nov 28, 2017 Nachrichten by admin

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sportfreunde,

in diesen Tagen haben Sie ein Mail des ehemaligen Verbandsschiedsrichterobmannes erhalten. Sie haben einen Anspruch auf eine sachliche Darstellung zu den einzelnen dort aufgeführten Punkten, die wir wie folgt abgeben möchten:

1.) Ein Präsidium kann bereits rein rechtlich keine Wahl des Verbandstags aufheben oder für ungültig erklären. Insofern hat auch das Präsidium, nachdem es im laufenden Schiedsverfahren Kenntnis von Unregelmäßigkeiten gewinnen musste, vor dem alleine zur Entscheidung befugten Schiedsgericht beantragt, die Wahl zum Verbandsschiedsrichterobmann für ungültig zu erklären.

Die Kosten des Verfahrens haben beide Parteien nach der Entscheidung des Schiedsgerichtes zur Hälfte getragen. Für den Fußballverband Rheinland waren dies 1.774,25 €.

2.) Ein Vorstandsbeschluss vom 17. Januar 1977 ist die Grundlage für die Ausstellung von Bestätigungen durch die Kreisvorsitzenden. In dieser Sitzung wurden auch weitere grundsätzliche Regelungen getroffen, wie zum Beispiel die Fahrtkostenerstattung an die Vereine, die seitdem Gültigkeit haben.

Diese Regelung wurde in Piesport offensichtlich missbraucht, allerdings keineswegs in dem Ausmaße von 1566 Stimmen. Hierbei handelt es sich um die Gesamtzahl der nach Bestätigungen erteilten Stimmen; erfasst ist also auch die überwiegende Zahl an Stimmen, die an vor Ort erschienene, den Kreisvorsitzenden bekannte Vereinsverantwortliche erteilt wurden. Diese Praxis sollte verhindern, dass ein bekannter Vereinsvertreter unverrichteter Dinge die Heimreise antreten musste, nur weil er kein Dokument zum Stimmenerhalt vorlegen konnte.

Ein entsprechendes Informationsschreiben an die Kreisvorsitzenden vor den jeweiligen Verbandstagen umfasst auch den Punkt „Stimmrecht“. Im Jahre 2004 hieß es im Mail vom 14.05.2004:

Die Vereine sind über ihr Stimmrecht informiert worden. Wie üblich kann eine Ausgabe der Stimmzettel ohne die entsprechende Benachrichtigung vor Ort nur dann erfolgen, wenn Sie entsprechende, verbindliche Bestätigungen vornehmen.

Das Schreiben ist den jeweiligen Vorstandsmitgliedern zur Kenntnis übermittelt worden, im Jahre 2004 erstmals als „cc“-Verteiler per Mail.

3.) Es trifft zu, dass es in Piesport zur Rückgabe von Stimmen auf einen entsprechenden Einwand eines Vereinsvertreters gekommen ist. Bemängelt wurde, dass in zwei Kreisen womöglich zu Unrecht Stimmen erteilt wurden. Nach der Rückgabe von Stimmen aus diesen beiden Kreisen sind sowohl der hierauf angesprochene Mitarbeiter der Verbandsgeschäftsstelle, als auch der Vereinsvertreter davon ausgegangen, dass damit die Unregelmäßigkeiten ausgeräumt wurden.
Im Laufe des Schiedsgerichtsverfahrens wurde leider festgestellt, dass dies offensichtlich nicht der Fall gewesen ist. Hätte das Präsidium in Piesport gewusst, dass auch mit zu Unrecht erteilten Stimmen gewählt wurde, so wäre der Verbandstag unterbrochen, alle Stimmkarten eingezogen worden und es wäre nochmals eine neue Ausgabe der Stimmkarten erfolgt.

Dass dies kein Lippenbekenntnis ist, mag dadurch deutlich werden, dass das Präsidium erstmals in der Geschichte des Verbandes die Einberufung eines außerordentlichen Verbandstages vorgenommen hat. Im Schiedsverfahren haben wir uns mit Vehemenz und Erfolg dem Antrag auf Feststellung, dass er nach wie vor im Amt sei, entgegengestellt. Wir sind der Meinung, dass die Entscheidung über eine personelle Besetzung eines zu wählenden Amtes im Fußballverband Rheinland e.V. nicht über einen Schiedsspruch, sondern über eine Vollversammlung zu erfolgen hat.

Es wurde auch nie behauptet, dass frühere Wahlen ähnlich wie in Piesport abgelaufen sind, sondern lediglich, dass auch bei früheren Wahlen Bestätigungen ausgestellt wurden.

4.) Eine Wahl ist nicht alleine dann ungültig, wenn zu Unrecht Stimmen erteilt wurden. Es muss auch die Möglichkeit bestanden haben, dass sich der Fehler auf das Wahlergebnis hat auswirken können. Dies ist keine eigene Erkenntnis des Fußballverbandes, sondern ein Grundsatz aus höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Insgesamt wurden in Piesport 34 Personenwahlen durchgeführt – von der Wahl des Präsidiums über die Ausschüsse bis hin zu den Vertretern im Schiedsgericht. Hierbei kam es nur bei der Wahl zum Verbandsschiedsrichterobmann zu einer Kampfkandidatur, alle anderen Wahlen wurden ohne Gegenkandidaten in offenen und eindeutigen Abstimmungen durchgeführt.

Daher hat keine Veranlassung bestanden, über das alleine hierfür zuständige Schiedsgericht innerhalb der Anfechtungsfristen zu beantragen, weitere Wahlen für ungültig zu erklären.

Das Präsidium des Fußballverbandes Rheinland e.V. hat beschlossen, Sie, die Vereinsvertreter, über die Besetzung der Position des Verbandsschiedsrichterobmannes entscheiden zu lassen. Wegen der Einzelheiten dürfen wir auf die in diesen Tagen versendeten Einladungen zum außerordentlichen Verbandstag am 6.11.2004, ab 10.00 Uhr in Winningen, August-Horch-Halle, verweisen.

Wir hoffen, Sie in Winningen begrüßen zu dürfen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Fußballverband Rheinland e.V.
Das Präsidium